Darf davon betroffenen Menschen vor ihrer Geburt das Lebensrecht abgesprochen werden?
Wir verneinen dies entschieden!

Im Kurzvideo „Dear Future Mom“ berichten Kinder mit Downsyndrom über ihr Leben und über die Begabungen, die Gott ihnen geschenkt habe. Screenshot: Youtube/CoorDown
Das Deutsche Grundgesetz besagt:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. GG Art. 3 (3)
Wir sagen:
Wegen einer Behinderung / Besonderheit bereits vor der Geburt getötet zu werden, ist die schärfste Form der Diskriminierung / Benachteiligung.
Die Einleitung der Kassenzulassung des sogenannten PraenaTest ebnet den Weg zur generellen genetischen „Qualitätskontrolle“. Wollen wir so etwas als Gesellschaft?
Wir laden alle am Thema ersnsthaft Interessierten herzlich ein zum Vortragsabend in Dresden am 21.3.2018 um 19 Uhr mit Prof. Dr. med. Axel W. Bauer zum Thema
Zwischen Inklusion und Eugenik – Biopolitische Widersprüche am Beispiel der Trisomie 21
Bitte wenden Sie sich an uns unter kontakt@cdl-sachsen.de, wenn Sie an näheren Informationen interessiert sind.
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